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09.09.2021

Zertifikatspflicht im Kino

Der Bundesrat hat entschieden, den Zugang in Kinos ab Montag, 13.9.2021 nur noch mit einem gültigen COVID-Zertifikat zu erlauben. Diese Massnahme ist vorläufig bis 24.01.2022 befristet, kann aber vom Bundesrat auch schon früher aufgehoben werden.



Dies bedeutet für Ihren  Kinobesuch ab dem 29. November 2021:


  • Während des gesamten Kinoaufenthalt gilt die Maskenpflicht. Es darf nur im Sitzen konsumiert werden.
  • Für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt in die Kinos nur mit gültigem COVID-Zertifikat und Identitätsnachweis mit Foto möglich. Dies kann sein: Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein COVID-Zertifikat und müssen keine Maske tragen.
  • Ab dem 16. Lebensjahr ist das COVID-Zertifikat obligatorisch.
  • Planen Sie Ihren Kinobesuch und erscheinen Sie frühzeitig, da die Kontrolle viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • Kranke bleiben zu Hause: Besucher, welche an Symtome einer COVID-19 Erkrankung leiden, sind für den Besuch einer Kinovorstellung nicht zugelassen.
  • Gekaufte Tickets von Personen die kein gültiges Zertifikat vorweisen können, werden nicht zurückerstattet.


Mitteilung des BAG:

Für den Zutritt zu den meisten öffentlich zugänglichen Einrichtungen benötigen Sie ein COVID-Zertifikat. Sie haben ein gültiges COVID-Zertifikat der EU (EU-DCC)? Dieses ist in der Schweiz gültig.

Sie sind im Ausland geimpft oder genesen und haben kein EU-DCC? Beantragen Sie ein Schweizer COVID-Zertifikat. Sie finden alle Informationen in der Link Box.


Das Kino Team wünscht Ihnen einen tollen unbeschwerten Kinobesuch.